Anklage wegen Mord – Freispruch

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Das Team um Mag. Machac, allen voran Mag. Simon Häussler, konnte trotz schwieriger Ausgangsposition in einer Mordanklage einen Freispruch erreichen!
Dies trotz, laut Staatsanwaltschaft, erdrückender Beweislage des Mandanten, wie beispielsweise mehrere DNA-Spuren des Mandanten in der Wohnung des Opfers. Durch den unermüdlichen Einsatz der Kanzlei Mag. Machac und der minutiösen „Durchforstung“ des Aktes, sowie die Organisation eines externen Sachverständigen aus Deutschland, konnten die vermeintlich sicheren DNA Hinweise entkräftet werden.

In der Hauptverhandlung musste die von Gerichtswegen beauftragen Sachverständige ihre Ergebnisse und die daraus zu Unrecht gezogenen Rückschlüsse der Staatsanwaltschaft revidieren, sodass keine Beweislast mehr vorlag. Die Geschworenen schlossen sich den Ausführungen von Mag. Simon Häussler an und der Mandant wurde einstimmig freigesprochen.

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E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

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