Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof

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Als sensationellen Erfolg konnte Mag. Machac im April 2012 den Freispruch seines Mandanten durch den Obersten Gerichtshof verbuchen. Aufgrund seiner profunden Kenntnis des Straf- und Strafprozessrechts erkannte Mag. Machac, was sowohl Staatsanwalt als auch Richter der ersten Instanz übersahen, nämlich dass der Raub bereits verjährt war. In der Folge brachte Mag. Machac eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof ein und bekam prompt Recht, was seinem Mandanten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren ersparte.

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Kontakt

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Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

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