Richtiges Verhalten bei der ersten Einvernahme

Ein Pfeil nach unten
  • Ein Beschuldigter hat das Recht, die Aussage zu verweigern.
  • Man kann eine Vertrauensperson beiziehen, die Polizei ist aber bei einem Erwachsenen über 21 Jahren nicht verpflichtet, eine Vertrauensperson zuzulassen.
  • Rechtsbelehrung genau studieren
  • Akteneinsicht nehmen
  • Was ist der Tatvorwurf?
  • Text am Computer mitlesen, wenn möglich sofort unrichtige Angaben beanstanden, so werden diese später vom Beamten nicht mehr durchgestrichen.
  • Nicht aussagen, nur um wegzukommen, keine Aussage ist besser als eine Schlechte.
  • Verteidigerphrase: „Gestehen kann man noch immer in der Hauptverhandlung.“
  • Eine schriftliche Stellungnahme ist nach Besprechung mit Anwalt / Anwältin bzw. Verfahrenshelfer / Verfahrenshelferin möglich.
  • Protokoll beschreibt primär die Natur des / der „Protokollierenden“, nicht die des / der „Aussagenden.“
  • Entschlagungsrecht beachten! Lebensgefährten, Geschwister, Eltern, Ehegatten, müssen nicht gegeneinander aussagen. Auch bei einem gemeinsamen Kind besteht ein Schweigerecht.

 

Ähnliche Artikel

Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei

Unsere Empfehlungen im Umgang mit der Polizei

Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

Please enable JavaScript in your browser to complete this form.
Checkboxes

Datenschutz ist uns wichtig

Für ein optimales Surferlebnis empfehlen wir Ihnen, der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Manche Cookies sind essentiell für die Funktion dieser Website und können daher nicht abgewählt werden. Andere Cookies helfen uns, die Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Durch Cookies von Drittanbietern erhalten Sie Zugriff auf Social Media Funktionen und Sie erhalten persönlich zugeschnittene Werbeanzeigen. Einige unserer Cookies werden in den USA verarbeitet. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, stimmen Sie der Verarbeitung dieser in den USA zu. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichenden Datenschutzregulierungen ein. Es besteht das Risikio, dass Ihre Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken genutzt werden können. In der Datenschutzerklärung, erhalten Sie weitere Informationen. Die Einstellungen können jederzeit unter „Cookie Policy“ angepasst werden.Für ein optimales Surferlebnis empfehlen wir Ihnen, der Verwendung von Cookies zuzustimmen. Manche Cookies sind essentiell für die Funktion dieser Website und können daher nicht abgewählt werden. Andere Cookies helfen uns, die Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Durch Cookies von Drittanbietern erhalten Sie Zugriff auf Social Media Funktionen und Sie erhalten persönlich zugeschnittene Werbeanzeigen. Einige unserer Cookies werden in den USA verarbeitet. Wenn Sie diese Cookies akzeptieren, stimmen Sie der Verarbeitung dieser in den USA zu. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichenden Datenschutzregulierungen ein. Es besteht das Risikio, dass Ihre Daten von US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken genutzt werden können. In der Datenschutzerklärung, erhalten Sie weitere Informationen. Die Einstellungen können jederzeit unter „Cookie Policy“ angepasst werden.
Nur mit den notwendigen Cookies, ist diese Website funktionsfähig. Sie ermöglichen grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation. Diese Cookies werden vom Betreiber der Website ausgespielt und werden nur an diese Seite übermittelt.
Statistik-Cookies helfen uns als Website-BetreibStatistik-Cookies helfen uns als Website-Betreiber zu verstehen, wie User*innen mit unseren Inhalten interagieren und welche Seiten besucht werden. Die Informationen werden gesammelt und anonym an unseren Dienstleister weitergegeben. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Analytics - 14 Monateer zu verstehen, wie User*innen mit unseren Inhalten interagieren und welche Seiten besucht werden. Die Informationen werden gesammelt und anonym an unseren Dienstleister weitergegeben. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Analytics - 14 Monate
Diese Cookies werden von Dienstleistern dafür verwendet individualisierte Werbeinhalte für Zielgruppen zu erstellen. Hier werden folgende Cookies verwendet: Google Ads - 14 Monate Youtube - 6 Monate