Das Suchtmittelgesetz Ihr Anwalt für Drogendelikte in Wien
Das österreichische Suchtmittelgesetz ist nach dem Prinzip „Therapie statt Strafe“ aufgebaut. Nach der Reform zum 1. Januar 2008 wurden die Strafen allerdings wieder strenger – in der Praxis variiert der Strafrahmen zwischen 3 Monaten und 15 Jahren. Die besondere Komplexität des SMG führt dazu, dass Staatsanwaltschaften und auch Erstrichter das Suchtmittelgesetz in Teilen fehlerhaft anwenden. Die daraus resultierenden Rechtsfehler können sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil der Täter sein.
Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac ist mit dem Schwerpunkt Suchtmittelstrafrecht in Wien tätig. Als Ihr Anwalt für Drogendelikte kennt er sich mit der aktuellen Gesetzeslage sowie den vielseitigen Verteidigungsmöglichkeiten aus.
Auf Drogendelikte spezialisierter Anwalt in Wien – Experte für das Suchtmittelgesetz
Das Suchtmittelgesetz bietet wie kein anderer strafrechtlicher Bereich Strafverteidigern eine Vielzahl an Optionen und Herangehensweisen.
Diese reichen vom einfachen Diversionsantrag bis hin zur Anregung einer Wahrungsbeschwerde bei der Generalprokuratur. Als erfahrener Anwalt für Drogendelikte ist Mag. Arthur Machac der richtige Ansprechpartner in Wien.
Folgende Artikel geben einen weiterführenden Einblick in die Materie:
- Grundlagenskript
- Der versuchte Suchtgifthandel aufgrund von Pollenflug [JSt 06/2010]
- Suchtmittelgesetz in der Praxis [JSt 05-06/2013]
- Verdeckte Ermittlungen [JSt 05/2015]
- Das Geschäft mit dem Gras
Die genaue Kenntnis der österreichischen Strafgesetze, proaktives Einschreiten im Sinne des Mandanten und die Ausarbeitung ausgefeilter Prozesstaktiken sind Grundsteine für den Erfolg vor Gericht. Fragen Sie Ihren Anwalt für Drogendelikte in Wien, wenn Sie einen Strafverteidiger suchen, der Ihre Rechtsposition erfolgreich vertritt.