Publikationen

Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB

Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittel-verfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend.

Grundlagen des Suchtmittelgesetzes

„Die Schliche des geltenden Rechts zu kennen, die Leidenschaft, außergewöhnliche Lösungen zu finden, und die Wachheit, wesentliche Schritte rasch zu setzen sind das Rüstzeug für meinen Einsatz und Ihren juristischen Erfolg.“

„Das Suchtmittelrecht in Österreich“

Bad Saarower Tage, Chorin, 15. & 16. September 2017 „Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen: Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“ Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Geschenkannahme durch Machthaber

Nicht nur Amtsträger können „angefüttert“ werden.

FORMAT Nr. 16

Österreichs beste Anwälte

Kongress Recht und Suchtgift

OGH-Senatspräsident Kurt Kirchbacher und Strafrechts-Experte Arthur Machac referierten beim Kongress „Drogenanalytik und Suchtmittelgesetz in der Praxis“ im Festsaal der TU Wien.

Top 10 Strafverteidiger

Arthur Machac unter den Top10 Strafverteidigern

Versuchter Suchtgifthandel aufgrund von Pollenflug

Ein Bericht über einen aktuellen Fall

Wenn die Polizei ein Protokoll 2 mal schreibt

Vortrag österreichischer Strafverteidigertag in Klagenfurt 2016

Suchtmittelgesetz in der Praxis

In keinem strafrechtlichen Bereich kann der Verteidiger so viel erreichen wie im Suchtmittelgesetz.

Verdeckte Ermittlungen

Ein Überblick über Rechtsprechung und österreichische Praxis zum agent provocateur.

Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

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