Suchtmittelgesetz

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Ihr Anwalt für
Drogendelikte in Wien

Das österreichische Suchtmittelgesetz ist nach dem Prinzip „Therapie statt Strafe“ aufgebaut. Nach der Reform zum 1. Januar 2008 wurden die Strafen allerdings wieder strenger – in der Praxis variiert der Strafrahmen zwischen 3 Monaten und 15 Jahren. Die besondere Komplexität des SMG führt dazu, dass Staatsanwaltschaften und auch Erstrichter das Suchtmittelgesetz in Teilen fehlerhaft anwenden. Die daraus resultierenden Rechtsfehler können sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil der Täter sein.

Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac ist mit dem Schwerpunkt Suchtmittelstrafrecht in Wien tätig. Als Ihr Anwalt für Drogendelikte kennt er sich mit der aktuellen Gesetzeslage sowie den vielseitigen Verteidigungsmöglichkeiten aus.

Auf Drogendelikte
spezialisierter Anwalt in Wien

Experte für das Suchtmittelgesetz

Das Suchtmittelgesetz bietet wie kein anderer strafrechtlicher Bereich Strafverteidigern eine Vielzahl an Optionen und Herangehensweisen.

Diese reichen vom einfachen Diversionsantrag bis hin zur Anregung einer Wahrungsbeschwerde bei der Generalprokuratur. Als erfahrener Anwalt für Drogendelikte ist Mag. Arthur Machac der richtige Ansprechpartner in Wien.

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Folgende Artikel geben
einen weiterführenden
Einblick in die Materie:

Die genaue Kenntnis der österreichischen Strafgesetze, proaktives Einschreiten im Sinne des Mandanten und die Ausarbeitung ausgefeilter Prozesstaktiken sind Grundsteine für den Erfolg vor Gericht. Fragen Sie Ihren Anwalt für Drogendelikte in Wien, wenn Sie einen Strafverteidiger suchen, der Ihre Rechtsposition erfolgreich vertritt.

Die bedingte Nachsicht gemäß § 44 Abs 2 StGB

Generell in Strafverfahren, insbesondere in Suchtmittel-verfahren, sind die Nebenfolgen einer Verurteilung in Form von verwaltungsbehördlichen Eingriffen für betroffene Personen oft schwerwiegend.

Grundlagen des Suchtmittelgesetzes

„Die Schliche des geltenden Rechts zu kennen, die Leidenschaft, außergewöhnliche Lösungen zu finden, und die Wachheit, wesentliche Schritte rasch zu setzen sind das Rüstzeug für meinen Einsatz und Ihren juristischen Erfolg.“

„Das Suchtmittelrecht in Österreich“

Bad Saarower Tage, Chorin, 15. & 16. September 2017 „Brennpunkt Verteidigung in BtM-Strafsachen: Das Betäubungsmittelverfahren als Blaupause aktueller strafrechtlicher Entwicklungen“ Vereinigung Berliner Strafverteidiger

Geschenkannahme durch Machthaber

Nicht nur Amtsträger können „angefüttert“ werden.

Das können Sie von
uns erwarten

Fachliche Kompetenz

Die fachliche Kompetenz ist das Fundament für unseren Erfolg. Sie erwartet präzise und hocheffiziente Rechtsberatung sowie das erfolgreiche Einschreiten der Anwälte bei Gericht. Besonders in strafrechtlichen Verfahren, die oft sehr komplex sein können, ist diese Expertise unverzichtbar. Durch unser breites Spektrum an Fachwissen bei Suchtgiftdelikten, allgemeinem Strafrecht bis zu Führerschein-Themen, Zivil- und Baurecht, bietet die Kanzlei umfassende rechtliche Unterstützung.

Menschlichkeit und Empathie

Wir sehen auch den Menschen: Neben der reinen Rechtsberatung geht es immer auch um die menschliche Unterstützung. Die Anwälte unserer Kanzlei zeigen eine außergewöhnliche Sensibilität für die Lebenslagen ihrer Mandanten. Diese Empathie wirkt sich positiv auf die Mandantenbeziehung aus und erleichtert oftmals den Umgang mit den juristischen Herausforderungen.

Schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit

Eine unserer Schlüsselqualitäten ist die schnelle Reaktionszeit und Erreichbarkeit. Egal ob telefonisch oder per E-Mail, die Anwälte sind stets erreichbar, selbst außerhalb der normalen Bürozeiten. Dies ist gerade im Strafrecht, wo oft rasches Handeln erforderlich ist, ein wichtiger Faktor für den Erfolg einer Kanzlei und ihrer Mandan

Transparenz und Verständlichkeit

Bei uns kommt kein Zweifel auf: wir stehen für eine transparente Arbeitsweise und komplexe juristische Sachverhalte werden von uns verständlich erklärt. Damit schaffen wir eine wichtige Basis für die Kommunikation mit unseren Mandanten und schaffen Vertrauen. Ihr unschätzbarer Vorteil, wenn das Verständnis der rechtlichen Situation entscheidend für den Ausgang des Falls ist.

Kontakt

Kanzlei Machac & Haeussler
Rotenturmstraße 19/2/32, 1010 Wien
Stiftsplatz 5/9, 3400 Klosterneuburg, Sprechstelle

E-Mail: office@machac-kanzlei.at
Telefon: +43 (0) 1 533 08 50
Fax: 01 533 08 50 11

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